Entscheidungssammlung

Auf dieser Seite finden Sie eine kleine Sammlung von Gerichtsentscheidungen, die wir für unsere Mandanten erwirken konnten und die entweder eine wichtige Rechtsfrage behandeln, eine Rechtsprechungsänderung einläuten, eine Grundsatzfrage diskutieren oder einfach nur kurios und spannend sind.

Entscheidungen aus 2022

Zu den Haftbedingungen in türkischen Gefängnissen; hier: Zuerkennung des subsidiären Schutzstatus für einen zu 20 Jahre Haft verurteilten Mann, da das BAMF keine (notwendige) Zusicherung der zuständigen türkischen Behörde eingeholt hat.

Zur Entscheidung

Bei der Frage, ob dem Kind eines international schutzberechtigten Elternteils im Rahmen eines Folgeantrages der Schutzstatus abgeleitet nach § 26 AsylG zuzuerkennen ist, kann es für die Prüfung des Merkmals der Minderjährigkeit auf den Zeitpunkt der ersten Asylantragstellung des Kindes und nicht auf den Zeitpunkt der Folgeantragstellung ankommen.

Zur Entscheidung

In Griechenland als internationale schutzberechtigt anerkennten Menschen droht im Falle der Rückkehr eine schwere Menschenrechtsverletzung; das BAMF darf einen in der Bundesrepublik gestellten Asylantrag nicht gemäß § 29 Abs. 1 Ziffer 2 AsylG als unzulässig ablehnen.

Zur Entscheidung

Zur Situation der FETÖ-Anhänger in der Türkei; hier: Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft aufgrund oppositioneller Meinungsbildung und Arbeit trotz fraglichem Vortrag zum Zugang eines Festnahmebefehl über e-devlet/UYAP.

Zur Entscheidung

Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für einen vom muslimischen zum christlichen Glauben konvertierten Mann aus dem Iran.

Zur Entscheidung

Eine Unzulässigkeitsentscheidung nach § 29 Abs. 1 Ziffer 2 AsylG ist im Verfahren einer alleinstehenden Frau, die in Bulgarien anerkannt ist, im Herkunftsland aber geschlechtsspezifische Verfolgung erfahren hat, rechtswidrig.

Zur Entscheidung

Im Asylsystem Polens bestehen für homosexuelle Menschen mit hoher Wahrscheinlichkeit systemische Mängel gemäß Art. 3 Abs. 2 UA 2 Dublin-III-VO.

Zur Entscheidung

Feststellung eines Abschiebungsverbotes nach § 60 Abs. 7 AufenthG für eine organisch und seelisch erkrankte Frau aus Armenien; zur Möglichkeit des Erhalts und der Finanzierung des Medikaments Sildenafil in Armenien.

Zur Entscheidung

Zu den aufenthaltsrechtlichen Vorwirkungen der zu erwartenden Geburt eines Kindes und den hieran anknüpfenden Anforderungen an die zukünftige Führung einer familiären Lebensgemeinschaft im Falle der Prüfung der Rechtsmäßigkeit einer Abschiebungsanordnung nach § 34a AsylG.

Zur Entscheidung

Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für eine sich aus einer Zwangsehe einseitig herausgelöste Frau mit Kind aus dem Iran; zur Abgrenzung „bloßer“ häuslicher Gewalt und geschlechtsspezifischer Gewalt im Sinne des § 3b Abs. 1 Ziffer 4 AsylG.

Zur Entscheidung

Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für eine urkainische Separatistin russischer Volkszugehörigkeit; die westlichen Gebiete der Ukraine bilden keine hinreichende inländische Fluchtalternative.

Zur Entscheidung

Die Übernahme der Herrschaftsgewalt durch die Taliban in Afghanistan ist eine neue Sachlage im Sinne des § 71 Abs. 1 AsylG i.V.m. § 51 Abs. 1 VwVfG; fachärztliche Berichte über das Bestehen einer seelischen Erkrankung sind ein neues Beweismittel im Sinne des § 71 Abs. 1 AsylG i.V.m. § 51 Abs. 1 VwVfG.

Zur Entscheidung

Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für einen (exil-)politisch agitierenden Mann aus dem Iran; zum notwendigen (aber dennoch abgeschwächten) Maß der oppositionellen Agitation bei kurdischen Volkszugehörigen im Vergleich zu persischen Volkszugehörigen.

Zur Entscheidung

Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für einen Theaterschauspieler aus Afghanistan, der sich auch in der Bundesrepublik dem Theaterschauspiel widmet.

Zur Entscheidung

Frauen, die sich nicht der von der für sie in ihrem Heimatland (hier: Irak) maßgeblichen Gesellschaft durch Tradition und gesellschaftliche Verhältnisse vorgezeichneten Diskriminierung und Entrechtung unterwerfen, weisen eine hinreichende abgegrenzte Identität als Gruppenmitglieder im Verhältnis zu der sie umgebenden Gesellschaft im Sinne von Art. 10 Abs. 2d 2. Spiegelstrich der Richtlinie 2011/95/EU (§ 3b Abs. 1 Ziffer 4 AsylG) auf“.

Zur Entscheidung

Zur Prüfung von Beweismitteln und Indizien zur Feststellung des zuständigen EUMitgliedsstaates nach Art. 22 Abs. 3 Dublin-III-VO i.V.m. Anhang II der Dublin- Durchführungsverordnung bei Fehlen eines EURODAC-Treffers.

Zur Entscheidung

Bei der Prüfung einer möglicherweise drohenden Verletzung des Art. 3 EMRK ist eine lebensnahe Betrachtung der Rückkehrsituation vorzunehmen, die nicht nur die Kernfamilie in den Blick nimmt; hier: Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG für eine junge, volljährige Frau vom Volke der Roma aus Nordmazedonien, die bei lebensnaher Betrachtung mit ihren schwer erkrankten Eltern, für die ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 AufenthG festzustellen war, zusammen zurückkehren würde.

Entscheidung (01)

Entscheidung (02)

Die Zuerkennung eines internationalen Schutzstatus für ein Kernfamilienmitglied ist eine neue Sachlage im Sinne des § 71 Abs. 1 AsylG i.V.m. § 51 Abs. 1 VwVfG für jedes andere Kernfamilienmitglied; Rechtsfragen zur Wirksamkeit einer traditionell geschlossenen Ehe im Iran sind i.d.R. solche der Begründetheitsprüfung.

Zur Entscheidung

Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen eine Abschiebungsandrohung aufgrund EuGH-Vorlagebeschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 08.06.2022 (1 C 24/21) zur Frage, ob inlandsbezogene Hindernisse nach Art. 5 RL 2008/115/EG dem Erlass einer Abschiebungsandrohung entgegenstehen.

Zur Entscheidung

Zur Verfolgung von NGO-Mitarbeitern durch die Taliban in Afghanistan; hier: Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für einen Mitarbeiter der „Organisation Coordination of Humanitarian Assistance (CHA)“.

Zur Entscheidung

Eine afghanische Frau hat einen Anspruch auf die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, wenn sie unter der Talibanherrschaft alleine nach Afghanistan zurückkehren müsste und im Herkunftsland keine männliche Begleitung aus ihrer Familie zur Verfügung steht.

Zur Entscheidung

Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für den Sohn eines afghanischen Polizeiangehörigen und Enkel eines afghanischen Geheimdienstangehörigen; es ist hinreichend wahrscheinlich, dass die Taliban nicht nur den Vater und Großvater, sondern auch den Sohn als politischen Feind betrachten (Stichwort: Sippenhaft).

Zur Entscheidung

Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für homosexuellen Mann aus dem Iran; ein bisheriger Verzicht auf das „Auslebens“ der sexuellen Orientierung kann im Regelfall nicht als rechtlicher Nachteil in dem Sinne gewertet werden, dass er auch zukünftig hierauf verzichten werde, sodass eine Verfolgung nicht drohe.

Zur Entscheidung

Zulässigkeit eines Zweitantrages nach § 71a AsylG, § 51 VwVfG eines homosexuellen Mannes aus dem Irak, der im früheren Asylverfahren (hier: in Schweden) zu seiner sexuellen Orientierung aus familiären Gründen noch nicht vortragen konnte.

Zur Entscheidung

Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG im (unzulässigen) Folgeantragsverfahren für einen jungen Mann aus dem Irak bei Zugehörigkeit zur Religionsgemeinschaft der „Ahl-e Haqq“ (auch „Kaka’i“ bzw. „Yaresan“).

Zur Entscheidung

Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für eine iranische Frau, die wegen Verleumdung und Beleidigung des geistlichen Führers des Iran verurteilt worden war.

Zur Entscheidung

Subsidiärer Schutz für albanische Familie infolge Schädigungsgefahr durch den sog. „Habilaj- Clan“; ein staatliches Zeugenschutzprogramm bietet im konkreten Einzelfall keinen hinreichenden internen Schutz.

Zur Entscheidung

Zum Staat im Staate Irans: Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für einen iranischen Mann, dem als Staatsbediensteten im örtlichen Umweltamt infolge der Wahrnehmung von Staatsaufgaben von der Sepah Verfolgung drohte, da diese die Aufgabenerfüllung als „Spionage“ betrachteten.

Zur Entscheidung

§ 1a Abs. 4 S. 2 AsylbLG ist aus verfassungsrechtlichen Gründen teleologisch dahingehend zu reduzieren, dass dem Leistungsberechtigten mit der Nichtrückkehr in den schutzgewährenden EU-Mitgliedsstaat ein pflichtwidriges Verhalten vorgeworfen werden kann.

Zur Entscheidung

Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für einen iranischen Mann nach Demonstrationsteilnahmen im Iran und unmenschlicher Behandlung in der Untersuchungshaft.

Zur Entscheidung

Flüchtlingseigenschaft für eine Frau aus der Autonomen Region Kurdistan, die eine familiäre Problemlage vorbringt und sich im Laufe der Zeit dem Christentum nachhaltig zuwandte.

Zur Entscheidung

Zur Anwendbarkeit des § 25 Abs. 5 AufenthG in Fällen des Aufenthalts aus familiären Gründen; eine Unzumutbarkeit der Nachholung des Visumverfahrens im Sinne des § 5 Abs. 2 S. 2 AufenthG ist anzunehmen, wenn (1.) alle übrigen Tatbestandsmerkmale zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis erfüllt sind, die Nachholung des Visumverfahrens also kaum noch seinen generalpräventiven Zweck erfüllen kann und (2.) eine wenn auch kurzfristige Trennung von einem Kleinkind erfolgen müsste.

Zur Entscheidung

Zur Auslegung des Tatbestandsmerkmals der „Gefahr für die Allgemeinheit“ in § 60 Abs. 8 S. 3 AufenthG.

Zur Entscheidung

Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG für eine alleinstehende Frau aus der Autonomen Region Kurdistan mangels hinreichenden sozialen Netzwerks.

Zur Entscheidung

Flüchtlingseigenschaft für einen Mann aus dem Iran, der offen politischen Protest gegen das iranische Regime über die Plattform Instagram übt.

Zur Entscheidung

Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für den Sohn eines afghanischen Armeeangehörigen; es ist hinreichend wahrscheinlich, dass die Taliban nicht nur den Vater, sondern auch den Sohn als politischen Feind betrachten (Stichwort: Sippenhaft).

Zur Entscheidung

Zum abgeleiteten Erwerb eines internationalen Schutzstatus unter volljährig gewordenen Geschwistern nach § 26 Abs. 3 S. 2 AsylG; maßgeblicher Zeitpunkt ist das ursprüngliche Asylgesuch; unschädlich ist die nicht mehr bestehende familiäre Lebensgemeinschaft zwischen den Brüdern zum Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts.

Zur Entscheidung

§ 60 Abs. 8 S. 3 AufenthG ist mit Blick auf Art. 33 Abs. 2 GFK völkerrechtskonform und mit Blick auf Art. 14 Abs. 4 RL 2011/95/EU europarechtskonform dahingehend auszulegen, dass die tatbestandlich geforderte Verurteilung zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe durch eine einzelne schwere Straftat und nicht durch mehrere Straftaten erfolgt sein muss.

Zur Entscheidung

Zur Auslegung des Merkmals „schwere Straftat“ in § 4 Abs. 2 S. 1 Ziffer 2 AsylG; zur Auslegung der Merkmale „Gefahr für die Allgemeinheit“ und „Gefahr für die Sicherheit“ in § 4 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 AsylG; hier: Aufhebung eines Rücknahmebescheides des BAMF

Zur Entscheidung

§ 34 AsylG ist mit Blick auf die EU-Rückführungsrichtlinie europarechtskonform dahingehend auszulegen, dass das BAMF beim Erlass einer Abschiebungsandrohung nicht nur zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse zu berücksichtigen hat, sondern auch die inländischen Kernfamilienverhältnisse (hier: ausländischer Ehemann und ausländisches Kind mit Aufenthaltserlaubnis).

Zur Entscheidung

Die politischen Entwicklungen in Kambodscha haben sich seit dem Jahre 2018 für Personen, die für die CNRP agitatorisch aktiv sind, wesentlich geändert; ein hiernach gestellter Folgeantrag bzw. Zweitantrag ist deshalb zulässig.

Zur Entscheidung

Das BAMF muss in Dublin-Verfahren die Aufnahmebereitschaft des zuständigen EU-Mitgliedsstaates positiv klären; für Polen steht die Aufnahmebereitschaft aufgrund seines Rundschreibens vom 25.02.2022, das infolge des Zustromes ukrainischer Flüchtlinge erging, gegenwärtig nicht fest.

Zur Entscheidung

Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für eine kambodschanische Aktivistin der Oppositionspartei CNRP.

Zur Entscheidung

Ein Zweitantrag nach § 71a Abs. 1 AsylG liegt nicht vor, wenn über die ablehnende Entscheidung der (hier: italienischen) Asylbehörde ein zweitinstanzliches Beschwerdeverfahren gegen eine erstinstanzliche negative Gerichtsentscheidung anhängig ist.

Zur Entscheidung

Aufhebung eines Einstellungsbescheides des BAMF, hier: zur restriktiven Auslegung des Vermutungstatbestandes in § 33 Abs. 1 AsylG; die Vermutung greift nicht bei einer einfachen Mitteilung der örtlich zuständigen Ausländerbehörde an das BAMF über die Abwesenheit eines Ausländers.

Zur Entscheidung

Aufhebung eines Drittstaatenbescheides betreffend Ungarn für einen an Morbus Behcet leidenden 1993 geborenen Flüchtling

Zur Entscheidung

Die Corona-Zwangstest-Verfügungen des BAMF, die zur Vorbereitung von Überstellungen im Dublin-Verfahren massenweise ergehen, genügen dem Bestimmtheitsgrundsatz nach § 37 Abs. 1 VwVfG nicht; sie sind rechtswidrig.

Zur Entscheidung

§ 60 Abs. 8 S. 3 AufenthG verlangt, dass eine Einzelstrafe, nicht eine Gesamtstrafe von mindestens einem Jahr verhängt wurde; bei der Aussetzung der Strafe zur Bewährung kann die Abwägung im Grundsatz nicht zulasten des Ausländers ausfallen.

Zur Entscheidung

Zur Zulässigkeit des Nachschiebens einer weiteren neuen „Sachlage“ im Sinne des § 51 Abs. 1 Ziffer 1 VwVfG im laufenden Folgeantragsverfahren; hier: Nachschieben einer subjektiven Sachlage (Weiterentwicklung der Rechtsprechung des VGH BW, der dies bisher nur für das Nachschieben objektiv neuer Sachlagen bejahte).

Zur Entscheidung

Flüchtlingseigenschaft für einen DJ aus dem Iran, der eine Melodie für einen politischen Song in einem „inoffizielle Tonstudio“ komponierte.

Zur Entscheidung

Aufhebung eines Widerrufsbescheides des BAMF, den es zulasten eines syrischen Mannes erließ, der sich strafbar gemacht hatte; hier: zur Notwendigkeit der restriktiven Auslegung des § 60 Abs. 8 S. 3 AufenthG; die Berücksichtigung und Bewertung der Hintergründe einer jeden Straftat ist zwingend.

Zur Entscheidung

Flüchtlingseigenschaft für einen schwulen Mann aus der Autonomen Region Kurdistan / Irak.

Zur Entscheidung

Für die Kostenentscheidung in einem Dublin-Verfahren nach Ablauf der Überstellungsfrist kommt es für die Beurteilung der Erfolgsaussichten der Klage auf den Zeitpunkt der Aufhebung des Dublin-Bescheides durch das BAMF und nicht auf die juristische Sekunde vor dem Ablauf der Überstellungsfrist an.

Zur Entscheidung

Bescheidungsurteil im Untätigkeitsklageverfahren aufgrund überlangen Zuwartens des BAMF nach gerichtlicher Aufhebung einer Drittstaatenentscheidung betreffend Griechenland; auch in Fällen, in denen das BAMF bereits eine Anhörung nach § 25 AsylG durchgeführt hatte, ist ein „Durchentscheiden“ im Untätigkeitsklageverfahren in der Regel nicht statthaft.

Zur Entscheidung

Aufhebung eines Drittstaatenbescheides betreffend Bulgarien bei einer aufgrund sexualisierter Gewalt im Herkunftsland seelisch erkrankten Antragstellerin.

Zur Entscheidung

Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nach § 3 AsylG für einen konvertierten Zeugen Jehovas, der zunächst muslimischen Glaubens und anschließend christlichen Glaubens gewesen ist.

Zur Entscheidung

Somalische Männer haben im Grundsatz einen Anspruch auf die Feststellung eines Abschiebungsverbotes, wenn sie (1.) in Somalia – insbesondere in der Region um Mogadischu – kein festes soziales Netzwerk besitzen, sie (2.) zu einem Minderheitenclan gehören und (3.) eine weitere Erschwernis (hier: Vermutung einer Rückkehr der gesamten Familie) hinzutritt.

Zur Entscheidung

Die humanitären Bedingungen in Afghanistan rechtfertigen die Feststellung eines Abschiebungsverbotes nach § 60 Abs. 5 AufenthG unabhängig von etwaigen Risikofaktoren auch für einen jungen, gesunden Mann.

Zur Entscheidung

Auch ein nicht-professionelles, aber hinreichend regimekritisches Auftreten in den sozialen Medien rechtfertigt die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für einen iranischen Staatsangehörigen persischer Volkszugehörigkeit.

Zur Entscheidung

Es bestehen weiterhin systemische Mängel im Aufnahmesystem Griechenlands; die Unzulässigkeitsverfügung in einem Dublin-Bescheid ist rechtswidrig, auch wenn ein junger, gesunder Mann Asylantragsteller ist.

Zur Entscheidung

Flüchtlingseigenschaft für einen schwulen Mann aus dem Iran; Menschen mit homosexueller Orientierung besitzen im Iran eine deutlich abgegrenzte Identität zu der sie umgebenden Gesellschaft.

Zur Entscheidung

Abschiebungsverbot für einen Jugendlichen aus Russland nach § 60 Abs. 7 AufenthG bei HIV- und Krebserkrankung (Iristumor) aufgrund der nicht zu erwirtschaftenden finanziellen Mittel für die Behandlung.

Zur Entscheidung

Die Schutzzuerkennung eines Kernfamilienmitglieds ist eine neue Sachlage im Sinne des § 51 Abs. 1 VwVfG; auf dieselbe Staatsangehörigkeit von Ehegatten kommt es nicht an (unter Verweis auf EuGH-Urteil vom 09.11.2021 – C-91/20 und BAMF-Entscheiderbrief 12/2021).

Zur Entscheidung

Zu den Folgen des pandemiebedingten Zusammenbruchs des Postzustellungssystems in der Erstaufnahmeeinrichtung Suhl; hier: zulässiger und begründeter Wiedereinsetzungsantrag in den vorigen Stand und hiernach Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft bei Militärdienstentziehung in Syrien.

Zur Entscheidung

Im Asylsystem Polens bestehen nach den neusten nationalen Rechtsänderungen und höchstrichterlichen Entscheidungen zum Anwendungsvorrang nationalen Verfassungsrechts vor dem EU-Recht voraussichtlich systemische Mängel für homosexuelle Asylantragsteller.

Zur Entscheidung

 

„Wir alle sind Ausländer – fast überall!“