Das Migrationsrecht ist eine hochkomplexe Rechtsmaterie, die aufgrund sich verändernder politischer Verhältnisse im In- und im Ausland einem ständigen Wandel unterlegen ist. Erschwert wird die Rechtsanwendung durch die oft uneinheitliche und sich zudem stetig wandelnde Rechtsprechung der Gerichte und dem obendrein oft bestehenden Eilbedarf in den Angelegenheiten. Nicht zuletzt schmälert das diffizile vertikale Normengepräge von Völkerrecht (z.B. EMRK, GFK), EU-Recht (z.B. Qualifikationsrichtlinie, Dublin-III-VO) und legislativem und exekutivem nationalen Recht (AsylG, AufenthG, BeschV) die Übersichtlichkeit über das Rechtsgebiet erheblich.
Mit der SCHEIBENHOF-RECHTSANWALTSKANZLEI findet der Mandant einen rechtlichen Berater und Vertreter, der sich seit vielen Jahren in diesem Dickicht bewegt, es beherrscht und nicht müde wird, jede noch so marginal scheinende legislative oder judikative Neuerung umgehend in die Bearbeitung einfließen zu lassen. Herrn Rechtsanwalt Dr. Christian Scheibenhof Fachanwalt für Migrationsrecht und bearbeitet Angelegenheiten insbesondere aus den Bereichen:
Ein stetes Anliegen ist es, im Interesse der Mandanten unnötige Kosten bei der Rechtsverfolgung zu vermeiden und über entstehende Kosten und die Erfolgsaussichten der Angelegenheiten vorab umfassend aufzuklären. Ist ein Prozess – wie so häufig im Öffentlichen Recht – unvermeidbar, findet der Mandant mit uns einen in jeder Hinsicht prozesserfahrenen Partner.